
Ersthelfer
Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1: Erstqualifizierung (1 Tag) und Auffrischung (1 Tag). Theorie online, Praxis im Betrieb, Nachweis für die BG-Prüfung.
Überblick zur Weiterbildung
Die Ausbildung befähigt Beschäftigte zur Ersten Hilfe im Betrieb. Für die nach DGUV Vorschrift 1 § 26 erforderliche Anzahl übernimmt der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr und rechnet direkt mit der ermächtigten Stelle ab. Ersthelfer über die Pflichtquote hinaus zahlt der Arbeitgeber selbst.
Zwei Varianten dieser Schulung
- Erstqualifizierung – 1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE)
- Auffrischung – 1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE), alle 2 Jahre
Überall in Deutschland vertreten
Verfügbare Sitzungen
Zugangsfristen: 48 bis 72 Stunden ab Kontaktaufnahme, je nach Verfügbarkeit
Für wen ist diese Schulung geeignet?
- Beschäftigte, die als Ersthelfer benannt werden sollen
- Ein Ersthelfer bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel oder 10 Prozent in den übrigen Betrieben
- Zusätzliche Ersthelfer als Reserve für Schicht, Urlaub und Krankheit
- Beschäftigte im Schichtbetrieb, damit die Quote in jeder Schicht erfüllt ist
Schulungsziele
- Eine Notfallsituation erkennen, die Rettungskette auslösen und Erste Hilfe leisten
- Lebensbedrohliche Störungen erkennen und die Basismaßnahmen anwenden
- Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen versorgen
- Die eigene Rolle in der betrieblichen Notfallorganisation erfüllen
Ziele der Auffrischung
- Die Basismaßnahmen der Wiederbelebung praktisch wiederholen
- Kenntnisse zu Versorgungstechniken auffrischen
- Änderungen an Notfallorganisation und Erste-Hilfe-Material berücksichtigen
Programm
1. Grundlagen
- Rettungskette, Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle
- Notruf und Meldewege im Betrieb
2. Lebensbedrohliche Störungen und Wundversorgung
- Bewusstsein, Atmung und Kreislauf prüfen
- Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrillation
- Verbände, starke Blutungen, Amputationsverletzungen
3. Weitere Notfälle
- Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Verbrennungen
- Vergiftungen, Verätzungen, Elektrounfälle
4. Betriebliche Organisation und Praxisteil
- Erste-Hilfe-Material, Meldeblock, Verbandbuch
- Dokumentation und Unfallmeldung
- Übungen in Kleingruppen an Übungspuppen und Fallbeispielen
5. Auffrischung
- Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und Frühdefibrillation
- Betriebsspezifische Notfälle
- Übungen in Kleingruppen
- Test
- Test
Abschluss der Schulung
Methoden zur Bewertung der Schulung und Validierung der erworbenen Kompetenzen
Wissensüberprüfung durch Fragebogen
Bewertung der praktischen Fähigkeiten anhand eines Kompetenzrasters mit praxisnahen Arbeitssimulationen
Nach Abschluss der Schulung an den Arbeitgeber ausgehändigte Dokumente
Die Teilnahmebescheinigung weist die Teilnahme des Kursteilnehmers an der Schulung nach
Die Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme während der gesamten Schulung
Prüfung und Bewertung
- Prüfungsform und Bewertungsmaßstab richten sich nach dem Regelwerk der durchführenden Stelle
Nachweise nach der Schulung
- Bescheinigung der durchführenden ermächtigten beziehungsweise akkreditierten Stelle
- Hinweis: Ausstellung und Gültigkeit liegen bei dieser Stelle, nicht beim vermittelnden Anbieter
Unsere Trainer
Lehrmethoden
Wir bieten Ihnen moderne Lehrmethoden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ausgestatteter Schulungsraum (PC, Beamer, Flipchart)
Übungsbereich, auf die praktische Schulung abgestimmt
Maschinen und Ausrüstung, die für die Schulung benötigt werden
Sie vertrauen uns
Mehr als 2.500 Organisationen vertrauen uns bei der Schulung ihrer Mitarbeiter im gesamten Gebiet.












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Was die gesetzlichen Bestimmungen besagen
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen: ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt.
Methoden zur Schulungsbewertung und Validierung der erworbenen Kompetenzen
Wissensüberprüfung durch Fragebogen
Bewertung der praktischen Fähigkeiten anhand eines Kompetenzrasters mit praxisnahen Arbeitssimulationen
Unterlagen für den Arbeitgeber nach Abschluss der Schulung
Die Teilnahmebescheinigung weist die Teilnahme des Kursteilnehmers an der Schulung nach
Die Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme während der gesamten Schulungsdauer
Häufig gestellte Fragen
Ja, wir bieten individuelle Schulungen an, die direkt bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden können. Solche maßgeschneiderten Schulungen erlauben es, auf die Besonderheiten Ihrer Arbeitsumgebung einzugehen und die Zeit außerhalb des Produktionsstandorts zu minimieren. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf zu besprechen und die Schulungen auf Ihr Unternehmen abzustimmen.
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