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Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen für die Branche Gebäudereinigung und Hygienedienste

Über uns

Die Gebäudereinigung beschäftigt in Deutschland rund 700.000 Menschen in etwa 23.000 Betrieben und ist damit das größte Handwerk des Landes. Zu den großen Anbietern zählen Wisag, Piepenbrock, Gegenbauer, Dussmann, Klüh und Sasse, daneben besteht ein sehr dichtes Netz kleiner und mittlerer Betriebe. Das Leistungsspektrum umfasst Unterhalts- und Büroreinigung, Industriereinigung, Krankenhaus- und Hygienereinigung, Glas- und Fassadenreinigung sowie Schädlingsbekämpfung. Die Belegschaft ist überwiegend weiblich, häufig in Teilzeit und zu atypischen Zeiten beschäftigt, mit einem hohen Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund.

700 K

Beschäftigte in Deutschland

26

Unfälle je 1.000 Vollarbeiter

23.000

Betriebe

Die Gefährdungen konzentrieren sich auf Muskel-Skelett-Belastungen und chemische Exposition. Repetitive Bewegungen beim Wischen, Saugen und Bewegen von Reinigungswagen erzeugen Beschwerden an Schultern, Rücken und Knien, geregelt über die Lastenhandhabungsverordnung. Die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel, von alkalischen Reinigern über Säuren und Chlorbleichlauge bis zu Spezialprodukten für Industrie und Krankenhaus, erfordern die Unterweisung nach § 14 GefStoffV und die Kenntnis der Sicherheitsdatenblätter. Hautbelastungen durch Feuchtarbeit sind ein zentrales Thema der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV.

 

Die Risiken variieren stark nach Segment. Die Krankenhaus- und Hygienereinigung setzt Beschäftigte biologischen Arbeitsstoffen nach BioStoffV aus. Die Industriereinigung in Produktionsbetrieben verlangt Unterweisungen zu den Gefährdungen des Kundenstandorts und häufig Zusatzqualifikationen für explosionsgefährdete Bereiche, für das Befahren von Rohrleitungen und Silos nach DGUV Regel 113-004 sowie für Arbeiten in der Höhe. Glas- und Fassadenreinigung in großen Höhen erfordert persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 und 112-199 sowie den Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008. Die Schädlingsbekämpfung setzt die Sachkunde nach Biozidrecht voraus.

Die wichtigsten Risiken im Überblick

Jährliche Unterweisung

§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber, jeden Beschäftigten mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, Jugendliche halbjährlich. Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen, etwa bei neuer Tätigkeit, neuem Arbeitsmittel oder nach einem Unfall. Thema, Datum, Teilnehmende und Unterschriften müssen dokumentiert werden, weil die Berufsgenossenschaft genau diesen Nachweis prüft.

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Erste Hilfe im Betrieb

Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen: ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt.

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Brandschutz im Betrieb

§ 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und dafür Beschäftigte zu benennen. Die ASR A2.2 konkretisiert das: in der Regel sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Pflichtfunktionen im Arbeitsschutz

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 sind ab mehr als 20 Beschäftigten zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Führungskräfte tragen die Arbeitsschutzpflichten dort, wo sie per Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG schriftlich übernommen wurden, und brauchen dafür nachweisbare Kenntnisse.

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Umgang mit Gefahrstoffen

§ 14 GefStoffV verlangt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung. Für besonders gefährliche Stoffe gelten eigene Regeln: TRGS 519 für Asbest mit behördlich anerkannter Sachkunde, TRGS 505 für Blei und TRGS 521 für Mineralfasern.

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Absturzsicherung und Arbeiten in der Höhe

Wo eine Absturzgefahr nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt ist, muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz eingesetzt werden. § 12 ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2121 und die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 verlangen dafür eine Unterweisung mit praktischen Übungen vor der ersten Benutzung und danach mindestens jährlich. Die Rettung aus der PSA muss geplant und geübt sein, weil ein Hängetrauma innerhalb von Minuten lebensbedrohlich wird.

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Hubarbeitsbühnen bedienen

Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen setzt nach BetrSichV und DGUV Regel 100-500 eine Unterweisung, eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber voraus. Weil der Absturz aus dem Arbeitskorb und das Einklemmen die typischen schweren Unfälle sind, gehören PSA gegen Absturz und ein geübtes Notablassverfahren zur Qualifizierung.

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Arbeiten in engen Räumen und Behältern

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb, weil Sauerstoffmangel und gefährliche Atmosphären nicht wahrnehmbar sind. Die DGUV Regel 113-004 verlangt eine schriftliche Erlaubnis, eine Freimessung, eine ständige Sicherungsposte außerhalb des Raums und ein vorbereitetes Rettungskonzept. Beschäftigte und Aufsichtführende müssen dafür gesondert qualifiziert und regelmäßig unterwiesen werden.

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Die Herausforderungen von morgen...

Die Vergabe an Dienstleister ist in der Branche die Regel, was Reinigungsunternehmen in eine dauerhafte Fremdfirmensituation nach § 8 ArbSchG versetzt. Die Pflicht, die Beschäftigten über die Gefährdungen des Einsatzortes zu unterweisen, und der Austausch der relevanten Informationen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind Gegenstand verschärfter Kontrollen, insbesondere in Industrie- und Krankenhausumgebungen.

 

Die Pandemie hat die Verfahren der Flächendesinfektion professionalisiert und den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung in einem bis dahin gering ausgestatteten Umfeld verbreitet. Die ökologische Transformation verändert die Expositionsprofile durch die Substitution klassischer Reinigungschemie durch Produkte mit EU-Ecolabel. Der Preisdruck in den Ausschreibungen, besonders im öffentlichen Bereich, erschwert den Erhalt des Präventionsniveaus; Vergabeunterlagen mit sozialen und qualifikatorischen Kriterien wirken hier als Gegengewicht.

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