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Erste Hilfe
Ersthelfer, Betriebssanitäter, AED und Erste Hilfe bei besonderen Risiken nach § 26 DGUV Vorschrift 1, mit Auffrischung alle zwei Jahre.
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Welche Schulung benötigen Ihre Mitarbeiter?
Jede Schulung ist auf eine spezifische Arbeitssituation zugeschnitten. Wählen Sie die passende Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter aus, um die entsprechenden Schulungen anzuzeigen, und fügen Sie Ihrer Anfrage beliebig viele weitere hinzu: ein Angebot, ein Ansprechpartner.


Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen: ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt.
Was das Arbeitsgesetzbuch vom Arbeitgeber verlangt
HR-Memo: Gültigkeit und Auffrischung
Gültigkeitsdauer der einzelnen Schulungen und Auffrischungsintervalle. Wenn gesetzlich keine Fristen vorgeschrieben sind, geben wir die empfohlenen Auffrischungsintervalle an. Ihr Certalis-Bereich benachrichtigt Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist.


