Mit einem Berater sprechen?
Wir sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Oder vereinbaren Sie einen Termin:
Termin wählen

Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen für die Branche Handel und Einzelhandel

Über uns

Handel und Einzelhandel beschäftigen in Deutschland rund 3 Millionen Menschen und sind damit der größte private Arbeitgeber des Landes. Die Lebensmitteleinzelhandelslandschaft ist stark konzentriert: Schwarz Gruppe mit Lidl und Kaufland, größter Handelskonzern Europas, Edeka, Rewe und Aldi decken zusammen den überwiegenden Teil des Marktes ab. Hinzu kommen Fachhandel, Baumärkte wie Obi, Bauhaus und Hornbach, Möbelhäuser sowie ein weiterhin lebendiger inhabergeführter Einzelhandel. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, die BGHW.

3 M

Beschäftigte in Deutschland

22

Unfälle je 1.000 Vollarbeiter

1.

privater Arbeitgeber

Die Gefährdungen unterscheiden sich stark nach Betriebsteil. In der Filiale sind Beschäftigte im Verkauf und an der Kasse vor allem Muskel-Skelett-Belastungen durch manuelle Lastenhandhabung, statische Haltungen und repetitive Bewegungen ausgesetzt, geregelt über die Lastenhandhabungsverordnung. Übergriffe auf Kassen- und Sicherheitspersonal sind ein dokumentiertes und zunehmendes Risiko der psychischen Belastung. Kühl- und Tiefkühlräume erfordern Regelungen zur Arbeit bei Kälte.

 

Im Lager und in den Distributionszentren verdichten sich die Gefährdungen: intensiver Einsatz von Gabelstaplern, Schubmaststaplern, Kommissionierern und Hubwagen mit Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, Fahrausweis, jährlicher Unterweisung und schriftlicher Beauftragung; Quetsch- und Anprallrisiken im Mischverkehr; Absturzgefahren beim Bestücken hoher Regale mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198. Die wiederkehrende Prüfung von Lagerregalen nach § 14 BetrSichV und DIN EN 15635 ist durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durchzuführen und gehört zu den häufigsten Beanstandungen der Aufsicht. Große Verkaufsstätten unterliegen den Verkaufsstättenverordnungen der Länder mit Brandschutzordnung, ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach ASR A2.2 und jährlichen Räumungsübungen.

Die wichtigsten Risiken im Überblick

Jährliche Unterweisung

§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber, jeden Beschäftigten mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, Jugendliche halbjährlich. Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen, etwa bei neuer Tätigkeit, neuem Arbeitsmittel oder nach einem Unfall. Thema, Datum, Teilnehmende und Unterschriften müssen dokumentiert werden, weil die Berufsgenossenschaft genau diesen Nachweis prüft.

Zugehörige Schulungen ansehen
Erste Hilfe im Betrieb

Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen: ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt.

Zugehörige Schulungen ansehen
Brandschutz im Betrieb

§ 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und dafür Beschäftigte zu benennen. Die ASR A2.2 konkretisiert das: in der Regel sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.

Zugehörige Schulungen ansehen
Pflichtfunktionen im Arbeitsschutz

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 sind ab mehr als 20 Beschäftigten zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Führungskräfte tragen die Arbeitsschutzpflichten dort, wo sie per Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG schriftlich übernommen wurden, und brauchen dafür nachweisbare Kenntnisse.

Zugehörige Schulungen ansehen
Flurförderzeuge sicher führen

Wer ein Flurförderzeug führt, muss nach DGUV Vorschrift 68 und § 12 BetrSichV mindestens 18 Jahre alt, ausgebildet, geeignet und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sein. Die Ausbildung folgt in der Praxis dem DGUV Grundsatz 308-001 und umfasst Theorie, Praxis und eine Prüfung. Zusätzlich verlangt § 12 ArbSchG eine mindestens jährliche Unterweisung, die dokumentiert werden muss. Fehlt der Nachweis, haftet der Arbeitgeber und die Berufsgenossenschaft kann nach einem Unfall Regress nehmen.

Zugehörige Schulungen ansehen
Absturzsicherung und Arbeiten in der Höhe

Wo eine Absturzgefahr nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt ist, muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz eingesetzt werden. § 12 ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2121 und die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 verlangen dafür eine Unterweisung mit praktischen Übungen vor der ersten Benutzung und danach mindestens jährlich. Die Rettung aus der PSA muss geplant und geübt sein, weil ein Hängetrauma innerhalb von Minuten lebensbedrohlich wird.

Zugehörige Schulungen ansehen
Prüfungen durch befähigte Personen

Arbeitsmittel sind nach § 14 BetrSichV wiederkehrend zu prüfen, und zwar durch eine befähigte Person im Sinne von TRBS 1203. Befähigt ist, wer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Prüfbereich nachweist. Der Arbeitgeber bestimmt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und muss die Ergebnisse dokumentieren.

Zugehörige Schulungen ansehen
Ladungssicherung und Gefahrgut

Ladung ist nach § 22 StVO und § 412 HGB so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung nicht verrutschen kann; den Stand der Technik beschreibt die VDI 2700. Verantwortlich sind Fahrer, Verlader und Verlademeister gemeinsam. Beim Transport gefährlicher Güter verlangt Kapitel 1.3 ADR zusätzlich eine dokumentierte Unterweisung aller beteiligten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und eine regelmäßige Auffrischung.

Zugehörige Schulungen ansehen
Elektrische Gefährdungen

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur Elektrofachkräfte ausführen oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter deren Leitung und Aufsicht. Maßgeblich sind DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10. Die elektrotechnisch unterwiesene Person erhält ihre Befähigung durch eine Schulung und die schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers, verbunden mit einer jährlichen Unterweisung.

Zugehörige Schulungen ansehen

Die Herausforderungen von morgen...

Der weitere Ausbau des E-Commerce und die Entwicklung der schnellen Lieferlogistik strukturieren die Branche tiefgreifend um. Urbane Mikro-Fulfillment-Center, große regionale Plattformen und wachsende Lieferflotten vervielfachen die Arbeitsplätze mit klassischen Logistikgefährdungen. Die Verdichtung der Taktzeiten, insbesondere bei leistungsbezogen vergütetem Kommissionierpersonal, verschärft Muskel-Skelett-Belastungen.

 

Die Aufsichtsdienste und die BGHW richten ihren Fokus auf Nachunternehmerketten in Reinigung, Sicherheit und Logistik sowie auf die Fremdfirmenkoordination nach § 8 ArbSchG an Standorten mit mehreren Auftraggebern. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die wachsenden Nachhaltigkeitsanforderungen großer Handelsunternehmen an ihre Lieferanten erhöhen zusätzlich den Professionalisierungsdruck auf die Präventionsfunktion.

Nur für Unternehmen
Handel und Einzelhandel
Möchten Sie noch heute zurückgerufen werden, um Ihre Anforderungen zu besprechen?
Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen, um Sie zu unterstützen.
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Die Vorteile von Certalis

Ihre Zufriedenheit ist unser größter Erfolg.

Dokumente zu 100 % digitalisiert

Kostenloser Plattformzugang rund um die Uhr

Schnelle Buchung mit einem Klick

Stressfreie Mitarbeiter-Compliance

Anerkannte Schulungsqualität

Persönlicher und reaktionsschneller Kundensupport

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Sie haben noch keine Antwort gefunden?
Kontaktieren Sie einen unserer Berater.

Kontaktieren Sie unser Team
Welche Leistungen bietet Certalis?

Certalis begleitet Sie durchgehend bei der Verwaltung Ihrer Sicherheitsschulungen im Unternehmen. Buchen Sie vorgeschriebene Schulungen mit einem Klick, erstellen Sie Sensibilisierungsinhalte und verfolgen Sie den Schulungsstand Ihrer Mitarbeitenden. Sämtliche Nachweise bündeln Sie in Ihrem Online-Bereich.

Ist eine Inhouse-Schulung möglich, die auf unser Unternehmen zugeschnitten ist?

Ja, wir bieten individuelle Schulungen an, die direkt bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden können. Solche maßgeschneiderten Schulungen erlauben es, auf die Besonderheiten Ihrer Arbeitsumgebung einzugehen und die Zeit außerhalb des Produktionsstandorts zu minimieren. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf zu besprechen und die Schulungen auf Ihr Unternehmen abzustimmen.

Wie buche ich eine Schulung?

Stellen Sie Ihre Buchungsanfragen direkt über Ihren Certalis-Kundenbereich und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden individuelle Angebote.

Melden Sie sich kostenlos auf unserer Online-Plattform an und buchen Sie die passenden Schulungen mit einem Klick.

Die gesamte Verwaltung dazu übernehmen wir. Gerne beraten wir Sie, welche Schulungen am besten zu Ihrem Bedarf passen.

Sie haben noch keine Antwort gefunden?
Kontaktieren Sie einen unserer Berater.

Kontaktieren Sie unser Team