
Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen für die Branche Sicherheits- und Bewachungsgewerbe
Über uns
Das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe beschäftigt in Deutschland rund 270.000 Menschen in etwa 4.000 Unternehmen. Zu den großen Anbietern zählen Securitas Deutschland, Kötter Services, Wisag Sicherheit, Prosegur Deutschland und Ziemann Sicherheit im Geld- und Werttransport. Das Gewerbe ist über § 34a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung reguliert: Beschäftigte benötigen je nach Tätigkeit eine Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die Eintragung im Bewacherregister. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die VBG.
270 K
Beschäftigte in Deutschland
20
Unfälle je 1.000 Vollarbeiter
§ 34a
Gewerbeordnung
Die spezifischen Anforderungen des Gewerbes regelt die DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste, ergänzt um die DGUV Vorschrift 24 für Werttransporte. Die Hauptgefährdungen sind körperliche und verbale Übergriffe, psychische Belastungen durch Allein- und Nachtarbeit sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch atypische Arbeitszeiten, die dem Arbeitszeitgesetz und der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Nachtarbeit nach ArbMedVV unterliegen.
Die Zutrittskontrolle im Einzelhandel, in Einkaufszentren, bei Veranstaltungen und in der Gastronomie erzeugt ein dokumentiertes Übergriffsrisiko; Deeskalationstrainings und Nachsorgekonzepte gelten als wirksame Maßnahmen und sind Teil der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG. Der Geld- und Werttransport ist dem Risiko bewaffneter Überfälle ausgesetzt und verlangt besondere Verfahren sowie psychologische Nachsorge. Bewachungspersonal in Industrie- und Chemieanlagen benötigt zusätzlich Standortunterweisungen, häufig einschließlich Grundlagen zu explosionsgefährdeten Bereichen und Gefahrstoffen. Die Alleinarbeit im Streifendienst erfordert nach DGUV Regel 112-139 eine gesonderte Beurteilung und technische Personen-Notsignal-Anlagen.
Die wichtigsten Risiken im Überblick
§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber, jeden Beschäftigten mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, Jugendliche halbjährlich. Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen, etwa bei neuer Tätigkeit, neuem Arbeitsmittel oder nach einem Unfall. Thema, Datum, Teilnehmende und Unterschriften müssen dokumentiert werden, weil die Berufsgenossenschaft genau diesen Nachweis prüft.
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen: ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt.
§ 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und dafür Beschäftigte zu benennen. Die ASR A2.2 konkretisiert das: in der Regel sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 sind ab mehr als 20 Beschäftigten zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Führungskräfte tragen die Arbeitsschutzpflichten dort, wo sie per Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG schriftlich übernommen wurden, und brauchen dafür nachweisbare Kenntnisse.
Die Herausforderungen von morgen...
Die Branche modernisiert sich rasch durch den Ausbau intelligenter Videosicherheitstechnik, integrierter Sicherheitssysteme und Fernüberwachungszentralen. Diese technologischen Veränderungen verschieben die Tätigkeitsprofile, beseitigen aber die physischen Risiken der Einsätze vor Ort nicht. Die geplante Überführung der Regulierung in ein eigenständiges Sicherheitsgewerbegesetz würde die Qualifikationsanforderungen weiter anheben.
Der Preisdruck in einem überwiegend über Ausschreibungen vergebenen Markt verstärkt die Bedeutung der lückenlosen Nachweisführung über Sachkunde, Unterrichtung und Registereintrag, ohne die weder Aufträge gehalten noch Beschäftigte eingesetzt werden dürfen. Der hohe Altersdurchschnitt und anhaltende Rekrutierungsschwierigkeiten machen die Qualität der Erstqualifizierung zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor.
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