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Krane & Hebezeuge

Krane & Hebezeuge

Kranführer, Anschläger und Sachkundige für Winden und Anschlagmittel nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003.

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Welche Schulung benötigen Ihre Mitarbeiter?

Jede Schulung ist auf eine spezifische Arbeitssituation zugeschnitten. Wählen Sie die passende Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter aus, um die entsprechenden Schulungen anzuzeigen, und fügen Sie Ihrer Anfrage beliebig viele weitere hinzu: ein Angebot, ein Ansprechpartner.

Alle
Anschlägerschein
Anschlägerschein
1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE)
ab
149
€ zzgl. MwSt.
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krane-und-hebezeuge-de
Kranausbilder
Kranausbilder
4-5 Tage (32-40 Stunden, ca. 43-53 UE)
ab
1190
€ zzgl. MwSt.
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krane-und-hebezeuge-de
Windenbediener
Windenbediener
1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE)
ab
189
€ zzgl. MwSt.
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krane-und-hebezeuge-de
Kranschein
Kranschein
1-2 Tage (8-16 Stunden, ca. 11-21 UE)
ab
229
€ zzgl. MwSt.
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Le saviez-vous ?

Kranführer müssen nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 ausgebildet, geeignet und schriftlich beauftragt sein. Für die Qualifizierung gilt der DGUV Grundsatz 309-003. Auch das Anschlagen von Lasten ist eine eigene Qualifikation, weil ein großer Teil der Kranunfälle beim Anschlagen entsteht. Anschlagmittel sind zusätzlich regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen.

Was das Arbeitsgesetzbuch vom Arbeitgeber verlangt

Pflichten des Arbeitgebers
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Kranführer müssen nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 ausgebildet, geeignet und schriftlich beauftragt sein. Für die Qualifizierung gilt der DGUV Grundsatz 309-003. Auch das Anschlagen von Lasten ist eine eigene Qualifikation, weil ein großer Teil der Kranunfälle beim Anschlagen entsteht. Anschlagmittel sind zusätzlich regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen.

HR-Memo: Gültigkeit und Auffrischung

Gültigkeitsdauer der einzelnen Schulungen und Auffrischungsintervalle. Wenn gesetzlich keine Fristen vorgeschrieben sind, geben wir die empfohlenen Auffrischungsintervalle an. Ihr Certalis-Bereich benachrichtigt Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
Anschlägerschein
Jahre
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Kranausbilder
Jahre
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Windenbediener
Jahre
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Kranschein
Jahre
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Gültigkeit durch Vorschriften oder Zertifizierung festgelegt
Keine gesetzliche Frist: Empfohlener Auffrischungsintervall

So läuft es ab

1
Ihre Anfrage
Über das Formular oder telefonisch. Ein Berater ruft Sie innerhalb einer Arbeitsstunde zurück, um Ihren Bedarf zu konkretisieren.
2
Angebot und Vereinbarung
Sie erhalten ein detailliertes Angebot sowie die Schulungsvereinbarung. Bei Bedarf übernehmen wir die Einreichung der Unterlagen bei Ihrem OPCO.
3
Planung
Schulung in einem Partnerzentrum oder bei Ihnen vor Ort. Die Einladungen werden direkt an die Teilnehmer versendet.
4
Schulung und Bescheinigungen
Bescheinigungen und behördliche Dokumente werden in Ihrem Certalis-Bereich hinterlegt, inklusive Erinnerung vor Ablauf der Frist.

Häufig gestellte Fragen

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