
Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter nach ASiG: Erstqualifizierung (3 Tage) und Fortbildung (1 Tag). Theorie online, Praxis im Betrieb, Nachweis für die BG-Prüfung.
Überblick zur Weiterbildung
Der Lehrgang qualifiziert Beschäftigte zur Sicherheitsbeauftragten oder zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Die Bestellung ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben; die Funktion wird neben der eigentlichen Tätigkeit ausgeübt.
Zwei Varianten dieser Schulung
- Erstqualifizierung – 3 Tage (24 Stunden, ca. 32 UE)
- Fortbildung – 1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE), alle 3 Jahre
Überall in Deutschland vertreten
Für wen ist diese Schulung geeignet?
- Beschäftigte, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, in denen die Bestellung Pflicht ist
- Beschäftigte im Schichtbetrieb, damit jede Schicht abgedeckt ist
- Bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte für die Fortbildung
Schulungsziele
- Die Aufgaben nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 § 20 wahrnehmen
- Gefährdungen im eigenen Arbeitsbereich erkennen und melden
- Führungskräfte und Kollegen sachgerecht unterstützen und ansprechen
- An Begehungen und an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken
Ziele der Fortbildung
- Änderungen an Vorschriften und betrieblicher Organisation einarbeiten
- Erfahrungen aus der eigenen Praxis auswerten
- Neue Schwerpunktthemen der Prävention aufnehmen
Programm
Rechtliche Grundlagen
- § 22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1 § 20, ArbSchG
- Aufgaben, Rechte und ausdrückliche Nichtverantwortlichkeit
- Zusammenspiel mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Arbeitsschutzorganisation
- Rollen im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss
- Meldewege und Mängelverfolgung
Gefährdungen erkennen
- Gefährdungsfaktoren und typische Mängel
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung
Unfallgeschehen
- Unfallanalyse, Beinaheunfälle, Meldepflichten
- Kennzahlen und deren Grenzen
Kommunikation
- Ansprechen von Fehlverhalten
- Überzeugen ohne Weisungsbefugnis
Praxisteil
- Begehung mit Mängelaufnahme und Auswertung
Programm der Fortbildung
Änderungen
- Neue Vorschriften und betriebliche Änderungen
Erfahrungsaustausch
- Fallbesprechung aus der eigenen Praxis
Schwerpunktthema
- Ausgewähltes Thema nach Bedarf der Gruppe
- Test
- Test
Abschluss der Schulung
Methoden zur Bewertung der Schulung und Validierung der erworbenen Kompetenzen
Wissensüberprüfung durch Fragebogen
Bewertung der praktischen Fähigkeiten anhand eines Kompetenzrasters mit praxisnahen Arbeitssimulationen
Nach Abschluss der Schulung an den Arbeitgeber ausgehändigte Dokumente
Die Teilnahmebescheinigung weist die Teilnahme des Kursteilnehmers an der Schulung nach
Die Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme während der gesamten Schulung
Prüfung und Bewertung
- Schriftliche Abschlussprüfung zu den Aufgaben der Funktion
- Bearbeitung eines Fallbeispiels aus dem eigenen Betrieb
- Bei virtueller Durchführung überwachte Online-Prüfung
Nachweise nach der Schulung
- Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsanbieters
- Qualifizierungszertifikat für die benannte Funktion, nach bestandener Abschlussprüfung
- Unterlage zur Vorlage bei der Bestellung durch den Arbeitgeber
- Anrechenbare VDSI-Punkte, sofern der Anbieter beim VDSI gelistet ist
Unsere Trainer
Lehrmethoden
Wir bieten Ihnen moderne Lehrmethoden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Verfügbare Sitzungen
Zugangsfristen: 48 bis 72 Stunden ab Kontaktaufnahme, je nach Verfügbarkeit
Sie vertrauen uns
Mehr als 2.500 Organisationen vertrauen uns bei der Schulung ihrer Mitarbeiter im gesamten Gebiet.























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Was die gesetzlichen Bestimmungen besagen
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 20 DGUV Vorschrift 1 sind ab mehr als 20 Beschäftigten zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Führungskräfte tragen die Arbeitsschutzpflichten dort, wo sie per Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG schriftlich übernommen wurden, und brauchen dafür nachweisbare Kenntnisse.
Methoden zur Schulungsbewertung und Validierung der erworbenen Kompetenzen
Wissensüberprüfung durch Fragebogen
Bewertung der praktischen Fähigkeiten anhand eines Kompetenzrasters mit praxisnahen Arbeitssimulationen
Unterlagen für den Arbeitgeber nach Abschluss der Schulung
Die Teilnahmebescheinigung weist die Teilnahme des Kursteilnehmers an der Schulung nach
Die Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme während der gesamten Schulungsdauer
Sicherheitsbeauftragter Schulung nach ASiG, § 13 ArbSchG
Die Sicherheitsbeauftragter Schulung qualifiziert Ihre Beschäftigten rechtssicher und liefert den Nachweis, den die Berufsgenossenschaft im Prüffall sehen will. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Certalis schult bundesweit im Betrieb oder beim Partner vor Ort, auf Wunsch mit Theorie als E-Learning und Praxis am Gerät. Rechtsgrundlagen: ASiG, § 13 ArbSchG und § 20 DGUV Vorschrift 1.
Warum die Schulung Sicherheitsbeauftragter Pflicht ist
Ohne dokumentierte Qualifizierung und Unterweisung haftet der Arbeitgeber persönlich. Nach einem Unfall prüft die Berufsgenossenschaft zuerst die Unterweisungsnachweise und kann Regress nehmen, Bußgelder nach § 25 ArbSchG kommen hinzu. Certalis dokumentiert Thema, Datum, Teilnehmende und Unterschriften revisionssicher und exportierbar.
Inhalte der Schulung Sicherheitsbeauftragter
- Die Aufgaben nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 § 20 wahrnehmen
- Gefährdungen im eigenen Arbeitsbereich erkennen und melden
- Führungskräfte und Kollegen sachgerecht unterstützen und ansprechen
- An Begehungen und an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken
Dauer, Ablauf und Abschluss
Die Erstqualifizierung umfasst 3 Tage (24 Stunden, ca. 32 UE). Die Fortbildung dauert 1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE) und ist alle 3 Jahre zu wiederholen. Der theoretische Teil ist als E-Learning möglich, der praktische Teil findet am Gerät im Betrieb statt. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmenden: Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsanbieters.
Inhouse statt Sammeltermin
Anders als bei festen Seminarterminen kommt Certalis zum Wunschtermin in Ihren Betrieb und schult an Ihren Arbeitsmitteln und Verkehrswegen. Das spart Reise- und Ausfallzeit und macht die Unterweisung arbeitsplatzbezogen, wie § 12 ArbSchG es verlangt.
Häufige Fragen zur Schulung Sicherheitsbeauftragter
Wer muss an der Schulung Sicherheitsbeauftragter teilnehmen?
Beschäftigte, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen; Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, in denen die Bestellung Pflicht ist; Beschäftigte im Schichtbetrieb, damit jede Schicht abgedeckt ist.
Wie lange dauert die Sicherheitsbeauftragter Schulung?
Die Erstqualifizierung umfasst 3 Tage (24 Stunden, ca. 32 UE), die Fortbildung 1 Tag (8 Stunden, ca. 11 UE).
Wie oft muss die Qualifikation aufgefrischt werden?
Die Fortbildung ist alle 3 Jahre zu wiederholen. Die jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG kommt zusätzlich hinzu.
Kann die Schulung online stattfinden?
Der theoretische Teil ist als E-Learning zulässig und wird von Certalis so angeboten. Praktische Übungen und praktische Prüfungen müssen in Präsenz erfolgen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Zugehörigkeit zum Betrieb und Kenntnis des eigenen Arbeitsbereichs; Keine formale Vorqualifikation erforderlich.
Welchen Nachweis erhalten die Teilnehmenden?
Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsanbieters; Qualifizierungszertifikat für die benannte Funktion, nach bestandener Abschlussprüfung.
Findet die Schulung im Betrieb statt?
Ja. Certalis führt die Schulung Sicherheitsbeauftragter bundesweit als Inhouse-Schulung zum Wunschtermin durch, ab einer Gruppe auch kurzfristig.
Methoden zur Bewertung der Schulung und Validierung der erworbenen Kompetenzen
Wissensüberprüfung mittels Fragebogen
Bewertung der praktischen Fähigkeiten anhand eines Kompetenzrasters mit praxisnahen Übungen, die den realen Arbeitsbedingungen entsprechen
Dokumente, die dem Arbeitgeber nach Abschluss der Schulung ausgehändigt werden
Die Teilnahmebescheinigung weist die Teilnahme des Kursteilnehmers an der Schulung nach
Die Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme während der gesamten Schulungsdauer
Häufig gestellte Fragen
Ja, wir bieten individuelle Schulungen an, die direkt bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden können. Solche maßgeschneiderten Schulungen erlauben es, auf die Besonderheiten Ihrer Arbeitsumgebung einzugehen und die Zeit außerhalb des Produktionsstandorts zu minimieren. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf zu besprechen und die Schulungen auf Ihr Unternehmen abzustimmen.
Stellen Sie Ihre Buchungsanfragen direkt über Ihren Certalis-Kundenbereich und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden individuelle Angebote.
Melden Sie sich kostenlos auf unserer Online-Plattform an und buchen Sie die passenden Schulungen mit einem Klick.
Die gesamte Verwaltung dazu übernehmen wir. Gerne beraten wir Sie, welche Schulungen am besten zu Ihrem Bedarf passen.
Die Vorteile von Certalis
Ihre Zufriedenheit ist unser größter Erfolg.